Wachkoma/
Reha-Phase F

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Service von A - Z

Service von A - Z

Rund um gut versorgt

Wir bieten unseren Bewohner:innen und Angehörigen einen umfangreichen Service, vielfältige Unterstützung und Hilfen im Alltag. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte und Antworten sowie Informationen rund um das Thema Pflege nachstehend alphabetisch aufgelistet:

In der Medikamentenversorgung arbeiten wir mit verschiedenen Apotheken vor Ort zusammen. Für jeden Wohnbereich haben wir jeweils eine zuständige, ortsansässige, Apotheke in Kooperation.

Dadurch ist eine schnelle Versorgung mit Medikamenten gesichert. Die Mitarbeiter:innen der Apotheke sind außerdem Ansprechpartner:innen bei allen fachlichen Fragen.

Die freie Apothekenwahl bleibt davon natürlich unberührt.

Wir arbeiten mit den niedergelassenen Ärzten und Fachärzten zusammen. Die freie Arztwahl bleibt davon natürlich unberührt.

Besucherinnen und Besucher sind in unserem GFO Zentrum Dinslaken – Wohnen, Pflege & Wachkoma St. Franziskus jederzeit herzlich willkommen. Es gibt daher keine festen Besuchszeiten.
Die Verwaltung ist in der Zeit von montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr erreichbar und freitags von 08:00 – 12:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung erreichbar.

In der GFO Klinik in Dinslaken auf dem Nachbargelände gibt es eine Cafeteria, die täglich geöffnet ist.

Die Öffnungszeiten können Sie einsehen unter https://kliniken-niederrhein.gfo-online.de/service/gastronomie.

Die Cafetria im GFO Zentrum Dinslaken findet regelmäßig statt; die Termine sind im Haus einzusehen.

 

Vor dem Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung gibt es für Angehörige und künftige Bewohnerinnen und Bewohner viele Dinge zu beachten und zu regeln. Wir haben Ihnen daher eine CHECKLISTE zusammengestellt, die Ihnen Hilfestellung und Orientierung geben soll. Wenn Sie darüber hinaus weitere Informationen wünschen bzw. Fragen haben, wenden Sie sich gerne auch persönlich an unsere MITARBEITENDEN.

Qualität in der Pflege basiert auch auf der Einhaltung so genannter Expertenstandards. Diese Qualitätsinstrumente werden von anerkannten Expert:innen erarbeitet und spiegeln den aktuellen Stand des Wissens in der Berufsgruppe wider. Selbstverständlich arbeitet auch unser Haus entsprechend dieser Expertenstandards. Mehr zu den einzelnen Expertenstandards erfahren Sie, wenn Sie die einzelnen Unterpunkte anklicken:

Bei weiterem Interesse melden Sie sich gerne bei der Pflegedienstleitung, die Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung steht.

 

Feste sorgen für Freude und Abwechslung und schaffen zeitliche Orientierung.  Wir feiern die Feste wie sie fallen! Feste und Feiern sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Lebensalltags. Unser Team des Sozialen Dienstes organisiert regelmäßig Feste, Feiern, Ausflüge sowie unterhaltsame Veranstaltungen. Dabei nehmen unsere Mitarbeitenden stets die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick. Wir orientieren uns bei unseren Angeboten an den Jahreszeiten, um diese erlebbar zu machen. Hier finden Sie unseren jeweils aktuellen TERMINKALENDER. Die Feiern finden im Franziskus-Treff oder aber auf den Wohnbereichen statt. Je nach Art der Veranstaltung gibt es Musik, Gesang, Auftriffe von externen Tanzgruppen oder Mitarbeiter: innen, Gottesdienste und besondere Speise.

Für private Feierlichkeiten, z.B. Geburtstage, besteht die Möglichkeit mit Angehörigen und Bekannten in entsprechend großen Räumen zu feiern.

Bei uns im Hause gibt es einen eigenen kleinen Frisörsalon „Friseursalon Christiane Stein“. Er ist mittwochs und freitags in der Zeit von 08:30 bis 14:00 Uhr geöffnet. Frau Stein treffen Sie zu den genannten Öffnungszeiten, in denen Sie ebenso die Möglichkeit haben eine Terminabsprache vorzunehmen. Spontanbesuche sind aber auch gern gesehen. Unsere Frisörin Christiane Stein kommt auch gern auf das Zimmer zu den Bewohner:innen, wenn diesen der Besuch im Salon nicht möglich ist. Wir unterstützen unsere Bewohner:innen bei der Terminvereinbarung.

Gepflegte und gesunde Füße tragen zum Wohlbefinden bei. Wir kooperieren deshalb mit einer ambulanten Fußpflege. Sie haben also die Möglichkeit, dieses Angebot in unserem Haus (Erdgeschoß) alle sechs Wochen aufzusuchen. Wir helfen bei der Terminvereinbarung; bitte wenden Sie sich dazu an die jeweilige Wohnbereichsleitung. Die Dienstleistungen können zudem komfortabel im eigenen Zimmer in Anspruch genommen werden, ohne dass unsere Bewohner:innen das Haus verlassen müssen. Die Fußpflege ist für unsere Bewohner:innen kostenlos, davon ausgenommen ist die kosmetische und medizinische (verordnungspflichtig) Fußpflege.

Sie möchten sich, eine(n) Angehörige(n) oder eine Ihnen nahstehende Person zur Aufnahme in unserem GFO Zentrum Wohnen & Pflege anmelden. Dann finden Sie hier alle wichtigen Dokumente rund um die Anmeldung und die Heimaufnahme.

In der Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden sowie in der Trauerbegleitung erhalten wir Unterstützung durch den ambulanten Hospizdienst der Caritas sowie des Palliativdienstes SAPV Niederrhein Dinslaken

Bei akuten Erkrankungen profitieren unsere Bewohner und Bewohnerinnen von den engen Kontakten im GFO-Verbund, zu dem zahlreiche Krankenhäuser gehören. Die Nähe zum GFO-Krankenhaus sorgt für kurze Wege und eine schnelle Aufnahme im Fall des Falles. Selbstverständlich besteht eine freie Wahl der Klinik.

Die Mahlzeiten im GFO Zentrum Dinslaken sind auf die Bedürfnisse der Bewohner:innen ausgerichtet. Eine wechselnde Speisekarte sowie die Wahlmöglichkeit verschiedener Speisen sorgt für Abwechslung. Selbstverständlich wird diätetische Kost berücksichtigt. 

Alle Gerichte werden aus hochwertigen und frischen Zutaten nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zubereitet. Die besonders schonende Verarbeitung von Lebensmitteln, in Verbindung mit optimalen Garzeiten gewährleistet ein vitamin- und nährstoffreiches Speisenangebot.

Die Mahlzeiten für unsere Bewohner: innen werden in der Küche des St. Vinzenz-Hospitals zubereitet. Unsere Mitarbeiter: innen vor Ort begleiten die Bewohner:innen währenddessen in den Wohnküchen der Wohnbereiche.

Es stehen verschiedene Essenszeiten zur Auswahl, so dass auch hier die Bewohner:innen die Möglichkeit haben, die für sich passende Zeit auszuwählen.

Die Verpflegung besteht aus einem Frühstück, dem Mittagessen, einer kleinen Kaffeezeit und dem Abendessen. Selbstverständlich werden weitere Zwischenmahlzeiten auf Wunsch angeboten. Neben der Vollkost werden bedarfsweise auch Diätkost oder Schonkost gereicht.

Bewohner: innen können Wünsche äußern und Verbesserungsvorschläge einbringen.

 

Ein Mensch gilt dann als pflegebedürftig, wenn er auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung sich nicht mehr selbständig versorgen kann. Dann greifen in Deutschland ganz unterschiedliche Hilfesysteme. Dann steht Pflegebedürftigen und Angehörigen in der Regel auch in abgestufter Form finanzielle Unterstützung zu. Dafür hat der Gesetzgeber ein System mit Pflegegarden installiert.

Seit der Reform der Einstufung und Bewertung von Pflegebedürftigkeit 2017, gelten nun fünf Pflegrade (sie haben die früheren drei Pflegestufen abgelöst).  Pflegegrad 1 bezeichnet die niedrigste Stufe mit der dem geringsten Unterstützungsbedarf, Pflegegrad 5 das Höchstmaß an erforderlicher Hilfe für pflegebedürftige Menschen. An den fünf Pflegeraden orientieren sich die finanziellen Leistungen der Kostenträger, insbesondere der Pflegeversicherung.

Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt auf der Basis von sechs Kriterien, so genannten Modulen:

Modul 1 „Mobilität“: Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich die körperliche Beweglichkeit an. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich?

Modul 2 „Geistige und kommunikative Fähigkeiten: Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden. Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen?

Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“: Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch für ihre Angehörigen, belastend sind. Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt.

Modul 4 „Selbstversorgung“: Kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller sich zum Beispiel waschen und anziehen, kann sie oder er selbstständig die Toilette aufsuchen sowie essen und trinken?

Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“: Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person zum Beispiel Medikamente selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.

Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“: Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen?

Weitere  Informationen zu dem Thema finden Sie u.. auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums:

www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html

Der Preis für eine Platz im Pflegeheim setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Dies ist gesetzlich vorgegeben. Dazu gehören die Pflege selbst, Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Daraus setzen sich die monatlichen Kosten zusammen, die sich je nach Region und Heim unterscheiden.

Können Bewohner:innen die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege (nach § 61 SGB XII) gestellt werden.  Diese Hilfe zur Pflege steht grundsätzlich jedem pflegebedürftigen Menschen zu.

Wir haben Ihnen die monatlichen Preise für die STATIONÄRE PFLEGE und die KURZZEITPFLEGE zusammengestellt.

Wir verstehen unser Haus als einen Ort der Begegnung. Regelmäßige Andachten und Meditationen spielen im Alltag und bei besonderen Ereignissen eine wichtige Rolle.

Das geistlich spirituelle Leben ist bei uns ein wesentlicher und integraler Bestandteil des ganzheitlichen Angebotes. Auf Wunsch bieten wir eine seelsorgerische Begleitung an.

Die hauseigene Kapelle bildet ein Herzstück der Einrichtung. werden. Immobile Bewohner: innen können die Gottesdienste der Kapelle am Fernsehgerät über einen eigenen Haussender mitfeiern. Auch ist die Kommunion im eigenen Zimmer auf Wunsch möglich.

In unserer Kapelle sind Sie jederzeit herzlich willkommen. Als „Raum der Stille“ kann sie von allen Konfessionen genutzt werden.

Katholischer Gottesdienst

  • Die heilige Messe findet jeden 3. Und 4. Montag um 10:30 Uhr in unserer Kapelle statt

Krankensalbung/Beichte

  • Die Krankensalbung ist ein Zeichen der Zuwendung Gottes und eine Stärkung auf dem Weg der Krankheit und des Alterns. Wünschen Sie das Sakrament der Krankensalbung oder der Beichte, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnbereichsleitung oder direkt an die seelsorgerische Betreuung. Sie wird dann alles Weitere einleiten.

Religiöses Angebot

  • Sie sind herzlich eingeladen, jeden 1. Montag um 10:30 Uhr an dem offenen religiösen Angebot in der Kapelle teilzunehmen

Evangelischer Gottesdienst

  • Termine für den evangelischen Gottesdienst werden individuell bekannt gegeben.

 

Ansprechpartnerin Seelsorge
Frau Kathrin Köster
Tel. 02064 444-17240
Kathrin.koester@gfo-online.de

Unser Sozialdienst ist ein Fachdienst für Beratung, Vermittlung, Vernetzung und Koordination.

Das Team hat die Aufgabe, in enger Absprache mit allen Bereichen unseres Hauses, die Lebensqualität unserer Bewohner: innen zu bewahren und zu steigern. Um dies zu erreichen, werden vielfältige Gruppen- und Einzelangebote durchgeführt. Neben immer wiederkehrenden Angeboten orientiert sich das Team immer an den Jahreszeiten dem Kirchenjahr sowie der individuellen Biographie.

Die folgenden, wiederkehrenden Gruppenveranstaltungen werden in unserem Haus angeboten:

  • Ausflüge
  • Feste und Feiern
  • Musik /gemeinsames Singen
  • Bewegungsangebote
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Gedächtnistraining
  • Kreatives Gestalten
  • Spirituelle Angebote
  • Erzählkreise
  • Bingo
  • Männerrunden

 

Einzelbetreuung in Form von:

  • Lebensorientierten Gesprächen
  • Basale Stimulation
  • Validation nach N. Richard
  • Krisenintervention
     

Darüber hinaus gibt es diverse Projekte oder Ausflüge.

Der Sozialdienst hat für alle Bewohner: innen ein offenes Ohr und bietet bei persönlichen Krisen Unterstützung an.

Wir bieten alles Bewohner: innen ein umfassendes Angebot der Begleitung und binden Ihre individuellen Wünsche und Fähigkeiten in die Planung ein. Freude, Lebensqualität, Selbstbestimmung und die Förderung und Erhaltung von Ressourcen sind unser oberstes Anliegen.

Unser Team besteht aus:

  • Dipl. Sozialarbeiter: innen
  • Dipl. Sozialpädagoge:innen
  • Musiktherapeut: innen
  • Entspannungstherapeut: innen
  • Expert: innen für Wachkoma
  • Familienpfleger: innen
  • Betreuungsassistent: innen

Tatkräftig wird das Team von unseren ehrenamtlichen Mitarbeitenden unterstützt.

Ansprechpartner: innen:

Das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW (WTG) hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten, deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen, die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen. So lautet der Eingangstext des WTG von NRW.

Auch unsere Einrichtungen unterliegen dem WTG. In den regelmäßigen Überprüfungen, müssen wir darlegen, dass wir alle Bestimmungen einhalten.