Die Altenpflege befindet sich in einem Prozess ständiger Weiterentwicklung. Deshalb wird unser Pflege- und Betreuungskonzept regelmäßig auf seine Aktualität hin überprüft und den modernsten Erkenntnissen angepasst.
Um den gesetzlichen Versorgungsauftrag in der stationären Altenhilfe nicht nur optimal, sondern auch ganz im christlichen Geist zu erfüllen, gehören die folgenden Aspekte zur Grundlage unserer pflegerischen und betreuerischen Tätigkeiten:
- Das Wohlergehen und Wohlbefinden unserer Bewohner ist entscheidend für unsere Arbeit. Wir fühlen uns dem christlichen Menschenbild verpflichtet und bekennen uns insbesondere im Umgang mit unseren Bewohnern zu unserer christlichen Verantwortung.
- Unsere Arbeit ist getragen von der Ehrfurcht vor dem Leben und Sterben. Daher behandeln wir Schwerstkranke und Sterbende mit besonderer Zuwendung. Die ganzheitliche Pflege und Betreuung dient dem weitestmöglichen Erhalt der Lebensqualität unserer Bewohner.
- Wir suchen, fördern und pflegen den offenen und respektvollen
Dialog mit unseren Bewohnern, um bedürfnisorientiert und den individuellen Anforderungen entsprechend handeln zu können. - Wir erfüllen unsere Fürsorgepflicht als Arbeitgeber und unterstützen die Bereitschaft zur Mitverantwortung aller Mitarbeiter im Haus. Wir fördern sämtliche Möglichkeiten zu einer problem- und ergebnisorientierten Kommunikation und praktizieren einen kooperativen und partnerschaftlichen Führungsstil.
- Wir fördern unsere Mitarbeiter durch ständige Optimierung der Arbeitsbedingungen und durch berufliche Fort- und Weiterbildungen.
- Wir sind offen gegenüber anderen sozialen Einrichtungen, Institutionen und Initiativen und unterstützen kooperative Zusammenarbeit.
Mitbestimmung der Bewohner
Ein Bewohnerbeirat wird gemäß Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) von allen Bewohnern des Hauses gewählt. Dieser kann bei allen Fragen zur Hausordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mitbestimmen.